Dennis Bühler – Journalist

Recherchen, Reportagen, Portraits, Interviews und Analysen zu Politik, Medien, Gesellschaft und Sport

Wenn Bundesräte auf Trump machen …

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bildschirmfoto-2017-02-10-um-15-06-06… wer würde sie dann stoppen? Auch in der Schweiz gibt es Versuche, die Machtfülle von Regierung und Verwaltung zu beschränken.

Ein Hintergrundartikel, erschienen am 10. Februar 2017 in der Südostschweiz sowie der Aargauer Zeitung / Nordwestschweiz.

Ein Präsident, der mit seiner Unterschrift unter nicht mal mit der eigenen Verwaltung abgesprochene Dekrete diplomatische Verwerfungen und weltweite Demonstrationen auslöst, der in den ersten Tagen im Amt die wichtigsten Projekte seines Vor­gängers über den Haufen wirft, auf Twitter brüllt und kläfft und alle für ihn negativen Meldungen schlicht als «Fake News» abtut: Was sich gegenwärtig in den USA unter Donald Trump abspielt, ist mit der beschaulichen Schweizer Politik kaum vergleichbar.

Doch warum eigentlich nicht? Weshalb versucht niemals ein Bundesrat, die Macht seines Amtes in Trump’scher Manier auszunutzen? Zu verdanken ist das unserem fein austarierten politischen System, das seit 1848 grössten Wert auf Machtteilung legt – eine Erfolgsgeschichte. Trotzdem wird über Detailfragen bis heute gerungen: So arbeitet das Parlament aktuell eine Vorlage aus, mit der es den Einfluss des angeblich immer mächtigeren Bundesrates im Gesetzgebungsprozess begrenzen möchte. Doch der Reihe nach.

In der Schweiz ist die gegenseitige Kontrolle von Exekutive, Legislative und Judikative («Checks and Balances») stärker ausgeprägt als in den meisten anderen Ländern. Auch wenn sich die USA im 18. Jahrhundert mit der Begründung vom britischen König losgesagt hatten, er sei ein Tyrann – im Amt ihres Präsidenten bündelten sie sehr viel Macht. Ihm gaben sie Befugnisse, auch gegen und ohne das Parlament zu regieren: «Executive Orders» wie jener Erlass, mit dem Trump vor zwei Wochen ein Einreiseverbot für Menschen aus sieben muslimisch geprägten Ländern verhängte. Solche präsidentiellen Dekrete sind von den Behörden unverzüglich anzuwenden und nur durch Gerichte umzustossen.

Auch der Schweizer Bundesrat hat die Möglichkeit, den oft langwierigen demokratischen Prozess auszuhebeln: mit dem Rückgriff auf Notrecht. (…) Im Regierungsalltag freilich kann kein Bundesrat zum Tyrann werden: Jedes Mitglied wird von sechs Kollegen im Zaum gehalten, da alle wichtigen Entscheide im Kollegium gefällt werden. Zudem üben National- und Ständerat die Oberaufsicht über den Bundesrat, die Verwaltung und die Gerichte aus – niemand im Staat ist stärker als die 246 Parlamentarier, deren Hauptaufgabe die Gesetzgebung ist. So jedenfalls sieht es die Gewaltentrennung vor.

Viele Volks- und Ständevertreter allerdings beschweren sich, ihr Hebel gegenüber Regierung und der personell stark gewachsenen Verwaltung werde immer kürzer. Ihre Kritik: Letztere beiden nützten ihre Kompetenz, Verordnungen zu erlassen und so die vom Parlament ausgearbeiteten Gesetze anwendbar zu machen, zur Durchsetzung eigener Ziele.

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Written by Dennis Bühler

10. Februar 2017 um 16:00

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