Dennis Bühler – Journalist

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Der grosse Murks

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Gespannt wartete die Branche auf das neue Mediengesetz von Bundesrätin Doris Leuthard. Nun ist es da – und niemand ist zufrieden. Warum?

Ein Hintergrundartikel, erschienen am 28. Juni 2018 in der Schweizer Ausgabe der deutschen Wochenzeitung DIE ZEIT.

Als Doris Leuthard vergangene Woche in Bern vor die Medien tritt, um den bundesrätlichen Entwurf für ein Bundesgesetz über elektronische Medien vorzustellen, lehnt sich Andreas Häuptli in Zürich auf seinem Bürostuhl zurück und drückt den Sendebutton. «Transformationsbeitrag soll digitale Zukunft der Presse sichern», ist die Medienmitteilung überschrieben, die der Geschäftsführer des Verlegerverbandes tags zuvor vorbereitet hat. Das Communiqué ist beachtlich: Es markiert einen radikalen Positionswechsel.

Die Schweizer Verleger, die so stolz waren auf ihre Unabhängigkeit vom Staat, die sich, zumindest was ihre Zeitungen und Magazine angeht, seit Jahrzehnten gegen einen Ausbau staatlicher Subventionen wehrten, sie fordern nun das exakte Gegenteil: eine Ausweitung der Presseförderung.

Wegbrechende Werbeerträge, rückläufige Abonnementszahlen und fehlende Perspektiven haben ihre ordnungspolitischen Überzeugungen in den Hintergrund treten lassen. Wie so oft, wenn eine Branche vom Strukturwandel getroffen wird, schaut sie, was es beim Staat zu holen gibt.

Wie sich dieser Staat die medienpolitische Zukunft vorstellt, ist seit einigen Tagen bekannt. Künftig sollen nicht nur Radio- und Fernsehstationen subventioniert werden, die demokratie- und gesellschaftspolitisch relevante Inhalte ausstrahlen, sondern auch Online-Medien. Finanziert wird diese Förderung aus der Haushaltsabgabe, die die geräteabhängige Billag-Gebühr ablöst und 365 Franken pro Jahr betragen wird. Eine neue Kommission für elektronische Medien (Komem) soll entscheiden, wer auf direktem oder indirektem Wege in den Genuss staatlicher Förderung kommt.Die möglichen Empfänger dieser Fördergelder sind allerdings stark eingegrenzt. Wegen der Bundesverfassung, die keine Förderung von Printmedien vorsieht, und aus Rücksichtnahme auf die Verleger, die keine zusätzliche, staatlich geförderte Konkurrenz wollen.

Aus dem geplanten großen Wurf ist ein medienpolitischer Murks geworden. So sollen nicht, wie ursprünglich geplant, sämtliche journalistischen Online-Projekte gefördert werden, sondern nur solche, die «im Wesentlichen mit Audio- und audiovisuellen Medienbeiträgen erbracht werden». Von Großverlagen unabhängige journalistische Projekte wie Zentral plus, Republik oder Bon pour la tête gehen leer aus.

Der Verlegerverband ist trotzdem nicht ganz zufrieden. Die Verleger wollen nicht nur Rücksichtnahme auf ihre Geschäfte, sie wollen auch mehr Unterstützung durch den Staat. Wie viel und in welcher Form, darauf haben sie sich noch nicht geeinigt, obwohl die Vernehmlassung von Leuthards Gesetz nun begonnen hat. Man rechne noch, sagt Häuptli, im Juli wolle man ein Ergebnis präsentieren.

Auch wenn inzwischen mehr als 90 Prozent der Schweizer Erwachsenen täglich online gehen, ist das Internet für viele Verlage noch immer Neuland. Mit der Frage, wie Online-Journalismus funktioniert und wie damit Geld zu verdienen wäre, haben sich vor allem die kleinen und mittelgroßen Unternehmen noch zu wenig ernsthaft auseinandergesetzt.

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Written by Dennis Bühler

2. Juli 2018 at 16:00

Veröffentlicht in DIE ZEIT

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Die Grauzone bietet Raum zur Kungelei

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Seit der Affäre um den Genfer Staatsrat Pierre Maudet stellt sich die Frage: Wie korrupt ist die Schweizer Politik? Gesetzlich liegt derart viel im Argen, dass der Strafrechtsprofessor Mark Pieth von einer «gekauften Demokratie» spricht.

Ein Hintergrundartikel – und mein Abschiedsstück nach fünfeinhalb Jahren bei der Südostschweiz und der Aargauer Zeitung / Nordwestschweiz –, erschienen am 27. Juni 2018 in eben diesen zwei Zeitungen.

Mitten in der Stadt Zürich, auf der Hegnauermatte oberhalb des heutigen Bahnhofs Stadelhofen, wird Hans Waldmann am 6. April 1489 vor den Blicken Tausender Schaulustiger enthauptet. Nicht sein einziges, aber ein entscheidendes Vergehen: Der Bürgermeister hat sich bestechen lassen. Vom Herzogtum Mailand erhielt er zwei Jahre zuvor 4000 Dukaten, als er als vermeintlich unabhängiger Schiedsrichter in einer Grenzstreitigkeit mit dem Wallis zu entscheiden hatte.

Fünfeinhalb Jahrhunderte später spielt Korruption in Politik und Wirtschaft noch immer eine nicht zu unterschätzende Rolle, wird aber zumindest in Europa glücklicherweise nicht mehr mit dem Tod bestraft. Unglücklicherweise allerdings bleibt sie in der Regel gar ganz unbestraft. Denn: Bei Bestechungsfällen gibt es, wenigstens auf den ersten Blick, keine Opfer. Sondern nur Täter. Anzeige erstattet wird deshalb nur in Ausnahmefällen, und meist stossen Ermittler auf eine kaum überwindbare Mauer des Schweigens. «Korruptionsfälle sind sehr schwer aufzudecken, weil alle Beteiligten davon profitieren», sagt Martin Hilti, Geschäftsführer von Transparency International Schweiz. Entsprechend gehe man von einer Dunkelziffer von 98 Prozent aus. «Öffentlich bekannt wird nur die Spitze des Eisbergs.»

Definiert wird Korruption von Hiltis Organisation als «Missbrauch einer anvertrauten Machtstellung zu privatem Nutzen», womit sie weit über strafrechtlich Relevantes hinausgeht. Doch auch im Strafgesetzbuch sind seit Jahren Tatbestände verankert, die als Offizialdelikte von Amtes wegen verfolgt werden müssten: aktive und passive Bestechung sowie Vorteilsgewährung und -annahme. Steht das erste Delikt im Zusammenhang mit einer konkreten Amtshandlung, geht es beim zweiten um reine Klimapflege.

In welchen Bereich die Abu-Dhabi-Reise des Genfer Staatsrats Pierre Maudet fällt, die das Thema Korruption jüngst wieder in den Fokus rückte, ist offen – genauso wie bei den gestern vom «Tages-Anzeiger» bekannt gemachten Russland-Reisen des Waadtländer Finanzdirektors Pascal Broulis (beide FDP).

Die Reise sei ausschliesslich privater Natur gewesen, sagt Maudet, ein Gegengeschäft für die Übernahme der Reisekosten habe es nicht gegeben. Strafrechtsprofessor Mark Pieth von der Universität Basel will diese Ausrede nicht gelten lassen. «Wenn Maudet in Abu Dhabi Staatsvertreter zu Gesprächen trifft, ist der Amtsbezug gegeben», sagt er. «Das war definitiv kein Urlaub.» Dass Maudet Ende Mai dennoch zum Genfer Regierungspräsidenten gewählt wurde, sei typisch für die Schweizer Politik. «In solchen Fällen schauen auch politische Gegner lieber weg als genau hin.»

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PS: In der gedruckten Version dieses Artikels habe ich im Titel anstelle des Wortes «Kungelei» das Wort «Mauschelei» verwendet. Hierbei handelt es sich jedoch um einen antisemitisch kontaminierten Begriff, wie beispielsweise die Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus GRA festhält. Dies war mir nicht bewusst. Ich entschuldige mich für diesen Fehler.

Written by Dennis Bühler

27. Juni 2018 at 14:30

Wenn Bundesräte auf Trump machen …

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bildschirmfoto-2017-02-10-um-15-06-06… wer würde sie dann stoppen? Auch in der Schweiz gibt es Versuche, die Machtfülle von Regierung und Verwaltung zu beschränken.

Ein Hintergrundartikel, erschienen am 10. Februar 2017 in der Südostschweiz sowie der Aargauer Zeitung / Nordwestschweiz.

Ein Präsident, der mit seiner Unterschrift unter nicht mal mit der eigenen Verwaltung abgesprochene Dekrete diplomatische Verwerfungen und weltweite Demonstrationen auslöst, der in den ersten Tagen im Amt die wichtigsten Projekte seines Vor­gängers über den Haufen wirft, auf Twitter brüllt und kläfft und alle für ihn negativen Meldungen schlicht als «Fake News» abtut: Was sich gegenwärtig in den USA unter Donald Trump abspielt, ist mit der beschaulichen Schweizer Politik kaum vergleichbar.

Doch warum eigentlich nicht? Weshalb versucht niemals ein Bundesrat, die Macht seines Amtes in Trump’scher Manier auszunutzen? Zu verdanken ist das unserem fein austarierten politischen System, das seit 1848 grössten Wert auf Machtteilung legt – eine Erfolgsgeschichte. Trotzdem wird über Detailfragen bis heute gerungen: So arbeitet das Parlament aktuell eine Vorlage aus, mit der es den Einfluss des angeblich immer mächtigeren Bundesrates im Gesetzgebungsprozess begrenzen möchte. Doch der Reihe nach.

In der Schweiz ist die gegenseitige Kontrolle von Exekutive, Legislative und Judikative («Checks and Balances») stärker ausgeprägt als in den meisten anderen Ländern. Auch wenn sich die USA im 18. Jahrhundert mit der Begründung vom britischen König losgesagt hatten, er sei ein Tyrann – im Amt ihres Präsidenten bündelten sie sehr viel Macht. Ihm gaben sie Befugnisse, auch gegen und ohne das Parlament zu regieren: «Executive Orders» wie jener Erlass, mit dem Trump vor zwei Wochen ein Einreiseverbot für Menschen aus sieben muslimisch geprägten Ländern verhängte. Solche präsidentiellen Dekrete sind von den Behörden unverzüglich anzuwenden und nur durch Gerichte umzustossen.

Auch der Schweizer Bundesrat hat die Möglichkeit, den oft langwierigen demokratischen Prozess auszuhebeln: mit dem Rückgriff auf Notrecht. (…) Im Regierungsalltag freilich kann kein Bundesrat zum Tyrann werden: Jedes Mitglied wird von sechs Kollegen im Zaum gehalten, da alle wichtigen Entscheide im Kollegium gefällt werden. Zudem üben National- und Ständerat die Oberaufsicht über den Bundesrat, die Verwaltung und die Gerichte aus – niemand im Staat ist stärker als die 246 Parlamentarier, deren Hauptaufgabe die Gesetzgebung ist. So jedenfalls sieht es die Gewaltentrennung vor.

Viele Volks- und Ständevertreter allerdings beschweren sich, ihr Hebel gegenüber Regierung und der personell stark gewachsenen Verwaltung werde immer kürzer. Ihre Kritik: Letztere beiden nützten ihre Kompetenz, Verordnungen zu erlassen und so die vom Parlament ausgearbeiteten Gesetze anwendbar zu machen, zur Durchsetzung eigener Ziele.

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10. Februar 2017 at 16:00

Neues Urheberrecht: Ein einziger Flickenteppich

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bildschirmfoto-2017-01-31-um-11-12-28Seit fünf Jahren versucht der Bundesrat vergeblich, das veraltete Urheberrecht dem digitalen Wandel anzupassen. Nach einer gescheiterten Vernehmlassung steht er jetzt wieder auf Feld eins – und versucht die Gesetzgebung an untereinander zutiefst zerstrittene Interessengruppen zu delegieren.

Ein Hintergrundartikel, erschienen am 31. Januar 2017 in der Südostschweiz sowie in der Aargauer Zeitung / Nordwestschweiz.

Es ist ein Kreuz mit dem Fortschritt: Er ist einem immer einen Schritt voraus. Diese leidige Erfahrung macht das Justizministerium seit Jahren mit dem Urheberrecht. Kurz, nachdem 2008 die letzte Revision in Kraft getreten war, setzte Bundesrätin Simonetta Sommaruga im August 2012 eine neue Arbeitsgruppe zum Urheberrecht (Agur 12) ein. In diese berief sie unter anderem die im Verband Suisseculture vereinigten Kulturschaffenden, den Buchhändler- und Verleger-Verband, den Dachverband der Urheber- und Nachbarrechtsnutzer sowie die Stiftung für Konsumentenschutz.

Wenig überraschend scheiterte die Arbeitsgruppe, in der sich diametral unterschiedliche Vorstellungen bündelten, beim Versuch, einen Konsens zu finden. In der Vernehmlassung im vergangenen Jahr wurde selbst der letztlich ausgehandelte minimale Kompromiss regelrecht zerzaust: 1224 Stellungnahmen im Umfang von gesamthaft mehr als 8000 Seiten gingen ein, so viele wie kaum je zuvor bei einem Gesetzesentwurf. «Die aussergewöhnlich hohe Zahl der Stellungnahmen hat erneut gezeigt, dass es sich um ein anspruchsvolles Projekt handelt», sagt Emanuel Meyer vom zuständigen Institut für Geistiges Eigentum.

Der Bundesrat also sah sich auf Feld eins zurückgeworfen. Und was tat Sommaruga? Sie retournierte das Geschäft an die eilends reaktivierte Agur 12, die sie mit einigen Provider-Vertretern ergänzen, ansonsten aber unverändert liess. In wenigen Monaten schon will die Justizministerin Resultate sehen. Das Wunder aber dürfte auch 2017 ausbleiben. Vor der entscheidenden zweitletzten Sitzung der Agur 12 morgen Mittwoch nämlich liegen die Vorstellungen nach wie vor unversöhnlich weit auseinander, wie Recherchen der «Südostschweiz» zeigen – bei der Bibliothekstantième genauso wie beim «Text and Data Mining» oder dem Zweitveröffentlichungsrecht. (…)

Das Institut für Geistiges Eigentum und dessen oberste Chefin, Bundesrätin Sommaruga, werden von allen befragten Interessenvertretern kritisiert. (…) Dani Landolf, Geschäftsführer des Buchhändler- und Verlegerverbandes, sowie Suisseculture-Geschäftsführer Hans Läubli, die beide in der Agur 12 um einen Kompromiss feilschen, zweifeln inzwischen an Sinn und Zweck ihrer eigenen Arbeit. «Die Positionen in dieser Arbeitsgruppe gingen in den letzten Jahren bei nahezu jedem Thema derart weit auseinander, dass man sich schon fragt, ob wir uns da je finden werden», sagt Landolf. Läubli ergänzt: «Seit fünf Jahren diskutieren wir, ohne vorwärtszukommen.» Statt ihre Führungsverantwortung wahrzunehmen, verstecke sich Justizministerin Sommaruga hinter der Agur 12. «So hinkt die Schweizerische Gesetzgebung ständig den Entwicklungen hinterher. Man muss es klipp und klar sagen: Im Urheberrechtsbereich überfordert der digitale Wandel unsere Behörden.»

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Written by Dennis Bühler

31. Januar 2017 at 11:30

«Uber? Rücksichtsloser Raubtierkapitalismus»

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bildschirmfoto-2016-12-08-um-19-50-46Srdjan Velickov (40) fährt seit vier Jahren Taxi in der Stadt Zürich. Seit dem Markteintritt von Uber kann er kaum noch überleben – dem Giganten unterstellt er rücksichtslosen Raubtierkapitalismus. Walter (69) hingegen fährt mit Uber Gäste bis nach München. Er ist seit vier Jahren pensioniert, mag, wenn «etwas läuft», und sagt: «Es macht Spass. Ums Geld geht es mir nicht.»

Zwei Porträts im Vorfeld der ständerätlichen Debatte über die technologische Herausforderung Uber, geschrieben gemeinsam mit Antonio Fumagalli und erschienen am 8. Dezember 2016 in der Südostschweiz und der Aargauer Zeitung / Nordwestschweiz.

Srdjan Velickov: «Sehen Sie diesen Toyota Prius dort drüben? Das ist das Auto eines Uber-Fahrers. Tagein, tagaus wartet er hier an dieser Tankstelle in Zürich­Altstetten auf Aufträge. Und macht mir mein Geschäft kaputt. Für ihr Geschäftsmodell gibt es nur eine treffende Beschreibung: rücksichtsloser Raubtierkapitalismus. Mein erster Gedanke nach dem Aufwachen ist stets derselbe: Werde ich genug Geld verdienen, um meine Familie und mich über Wasser zu halten? Heute begann ich um sieben Uhr mit der Arbeit, bis zur Mittagszeit habe ich gerade mal 100 Franken brutto verdient. Bevor Uber nach Zürich kam, war mein Lohn viel höher.

Von Montag bis Mittwoch fahre ich tagsüber, von Donnerstag bis Samstag nachts. Doch auch an den Wochenenden ist mein Verdienst gering: Letzte Woche etwa arbeitete ich in der Nacht von Samstag auf Sonntag von 20 Uhr bis 6 Uhr – zehn Stunden mit einer Stunde Pause – und machte 270 Franken Umsatz. Davon gehen 44 Prozent an mich. Das heisst: Ich habe während der ganzen Nacht gerade mal 119 Franken verdient. Im Monat komme ich auf 2800 Franken netto, obwohl ich sechs Tage die Woche arbeite. Meiner Ex-Frau, die mit meinen zwei 16- und 10- jährigen Söhnen in Düsseldorf lebt, entrichte ich monatlich 900 Franken Unterhalt. Meinen Söhnen bezahle ich zudem Taschengeld von 120 und 80 Franken. Für mich bleibt da kaum etwas übrig.

Ich kann es nicht verstehen: Die Schweiz ist ein ordentliches Land mit guten Gesetzen. Und dann lässt man es zu, dass ein Unternehmen wie Uber Tausende Taxifahrer ins Verderben stürzt. Diese Firma kann tun und lassen, was sie will, obwohl sie praktisch keine Steuern bezahlt. Unsere Branche ist bloss die erste: Heute werden wir attackiert, morgen geht es dem Reinigungsgeschäft ans Lebendige, übermorgen dem Bankwesen.

Uber Pop ist ein Beschäftigungsprogramm für Arbeitslose, Sozialhilfebezüger und Rentner. Die Fahrer verdienen praktisch nichts. Sie lassen sich bloss darauf ein, weil ein minimaler Zustupf immer noch besser ist, als untätig zu Hause rumzusitzen. Sie geben sich mit wenigen Hundert Franken im Monat zufrieden und merken nicht, dass der Weltkonzern Uber auf ihre Kosten riesigen Profit macht.»

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Written by Dennis Bühler

9. Dezember 2016 at 08:00

«Lückenlose Aufsicht»: Stimmt das wirklich, NDB-Chef Seiler?

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Lückenlose AufsichtEin Geheimdienstskandal wie in Deutschland wäre hierzulande unmöglich, sagt Nachrichtendienstchef Markus Seiler. Denn die politische Kontrolle funktioniere viel besser. Nur: In Wahrheit fehlen dem Aufsichtsorgan Zeit und personelle Ressourcen. Ein Bericht, erschienen am 8. Mai 2015 in der Südostschweiz sowie der Nordwestschweiz / Aargauer Zeitung.

Es war eine eigentliche Charmeoffensive: Immer wieder betonten Verteidigungsminister Ueli Maurer und Nachrichtendienstchef Markus Seiler beim Mediengespräch am Montag dieser Woche, einem zwar feinen, vor allem aber kleinen Dienst vorzustehen. Einer Abteilung mit nicht einmal 300 Mitarbeitern, die «zwar vertraulich, nicht aber im Dunkeln» arbeitet, wie Maurer sagte. Denn: «Höhere Transparenz als bei unserem Nachrichtendienst gibt es in keinem anderen Land.»

Auch Seiler gab sich alle Mühe, Stimmen zu beschwichtigen, die spätestens mit dem vom Nationalrat bereits beschlossenen neuen Nachrichtendienstgesetz einen schranken­los operierenden Geheimdienst befürchten. «Wir haben eine lückenlose Aufsicht durch eine unabhängige Verwaltungskon­trolle, aufgeteilt auf mehrere voneinander unabhängige Aufsichtsorgane», sagte er. Diese dürften bereits heute, was nun in Deutschland diskutiert werde: Jederzeit unangemeldet vorbeikommen und dem Nachrichtendienst des Bundes (NDB) auf die Finger schauen. Nur schon deshalb sei ein Geheimdienstskandal wie beim nördlichen Nachbar in der Schweiz unvorstellbar.

Nur: Während sich Maurer und Seiler positiv über die Qualität der NDB-Aufsicht äussern, verleihen selbst Mitglieder der parlamentarischen Geschäftsprüfungsdelegation ihrer Skepsis Ausdruck. Mitglieder jenes Gremiums also, das für die politische Kontrolle des NDB zuständig ist.

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Written by Dennis Bühler

8. Mai 2015 at 16:00