Neues Urheberrecht: Ein einziger Flickenteppich
Seit fünf Jahren versucht der Bundesrat vergeblich, das veraltete Urheberrecht dem digitalen Wandel anzupassen. Nach einer gescheiterten Vernehmlassung steht er jetzt wieder auf Feld eins – und versucht die Gesetzgebung an untereinander zutiefst zerstrittene Interessengruppen zu delegieren.
Ein Hintergrundartikel, erschienen am 31. Januar 2017 in der Südostschweiz sowie in der Aargauer Zeitung / Nordwestschweiz.
Es ist ein Kreuz mit dem Fortschritt: Er ist einem immer einen Schritt voraus. Diese leidige Erfahrung macht das Justizministerium seit Jahren mit dem Urheberrecht. Kurz, nachdem 2008 die letzte Revision in Kraft getreten war, setzte Bundesrätin Simonetta Sommaruga im August 2012 eine neue Arbeitsgruppe zum Urheberrecht (Agur 12) ein. In diese berief sie unter anderem die im Verband Suisseculture vereinigten Kulturschaffenden, den Buchhändler- und Verleger-Verband, den Dachverband der Urheber- und Nachbarrechtsnutzer sowie die Stiftung für Konsumentenschutz.
Wenig überraschend scheiterte die Arbeitsgruppe, in der sich diametral unterschiedliche Vorstellungen bündelten, beim Versuch, einen Konsens zu finden. In der Vernehmlassung im vergangenen Jahr wurde selbst der letztlich ausgehandelte minimale Kompromiss regelrecht zerzaust: 1224 Stellungnahmen im Umfang von gesamthaft mehr als 8000 Seiten gingen ein, so viele wie kaum je zuvor bei einem Gesetzesentwurf. «Die aussergewöhnlich hohe Zahl der Stellungnahmen hat erneut gezeigt, dass es sich um ein anspruchsvolles Projekt handelt», sagt Emanuel Meyer vom zuständigen Institut für Geistiges Eigentum.
Der Bundesrat also sah sich auf Feld eins zurückgeworfen. Und was tat Sommaruga? Sie retournierte das Geschäft an die eilends reaktivierte Agur 12, die sie mit einigen Provider-Vertretern ergänzen, ansonsten aber unverändert liess. In wenigen Monaten schon will die Justizministerin Resultate sehen. Das Wunder aber dürfte auch 2017 ausbleiben. Vor der entscheidenden zweitletzten Sitzung der Agur 12 morgen Mittwoch nämlich liegen die Vorstellungen nach wie vor unversöhnlich weit auseinander, wie Recherchen der «Südostschweiz» zeigen – bei der Bibliothekstantième genauso wie beim «Text and Data Mining» oder dem Zweitveröffentlichungsrecht. (…)
Das Institut für Geistiges Eigentum und dessen oberste Chefin, Bundesrätin Sommaruga, werden von allen befragten Interessenvertretern kritisiert. (…) Dani Landolf, Geschäftsführer des Buchhändler- und Verlegerverbandes, sowie Suisseculture-Geschäftsführer Hans Läubli, die beide in der Agur 12 um einen Kompromiss feilschen, zweifeln inzwischen an Sinn und Zweck ihrer eigenen Arbeit. «Die Positionen in dieser Arbeitsgruppe gingen in den letzten Jahren bei nahezu jedem Thema derart weit auseinander, dass man sich schon fragt, ob wir uns da je finden werden», sagt Landolf. Läubli ergänzt: «Seit fünf Jahren diskutieren wir, ohne vorwärtszukommen.» Statt ihre Führungsverantwortung wahrzunehmen, verstecke sich Justizministerin Sommaruga hinter der Agur 12. «So hinkt die Schweizerische Gesetzgebung ständig den Entwicklungen hinterher. Man muss es klipp und klar sagen: Im Urheberrechtsbereich überfordert der digitale Wandel unsere Behörden.»
Kommentar verfassen